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AKTUELLE LISTE
ZUGELASSENER SCHLÄGERBELÄGE |
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Hier finden Sie eine Übersetzung der Legende der englischsprachigen Liste, welche als PDF-Dokument zur Verfügung steht, wie auch die Liste No. 32B in ihrer Gesamtheit.
Liste No. 32B
DATUM DER VERÖFFENTLICHUNG: 01. Oktober 2011
Die in Liste No.32B neu aufgenommenen Beläge werden FETT und KURSIV dargestellt und sind ab sofort gültig. Dunkle Schwämme (schwarz, blau, braun, grün, purpurn, rot) sollten nicht unter transluziden roten Oberflächen (die meisten roten Belagoberflächen sind transluzid = durchscheinend) zur Anwendung kommen. Es liegt in der Verantwortung des Spielers, einen Schlägerbelag mit leuchtend rotem Erscheinungsbils einzusetzen, und bei Verwendung eines dunklen Schwammuntergrundes mit transluzider Oberfläche ist davon auszugehen, dass dieser Belag möglicherweise nicht zugelassen ist. Sogar dann, wenn Beläge in dieser Liste ohne Bezug zur Schwammunterlage aufgeführt sind, regelt das Gesetz 2.4.3. die Verwendung von Schwamm-Material. Viele Schlägerbeläge enthalten zusätzlichen Text im Gummiabdruck getrennt von Markenzeichen und Herstellername, was diese jedoch nicht von der Liste der zulässigen Beläge disqualifiziert. Doch der in der Liste abgedruckte Text muss vorhanden sein (z.B. Butterfly Sriver L und Sriver S weisen die Ergänzung "D13" auf). Solche Angaben können an beliebiger Stelle in dem für den Text reservierten Bereich positioniert sein. So verifizieren Sie einen Belag aus dieser Liste:
1. Versichern Sie sich, dass Sie die richtige Liste verwenden
(achten Sie auf das Gültigkeitsdatum, die Listen werden 2x pro Jahr im April und Oktober herausgegeben). Diese PDF-Dokumente finden Sie jederzeit auf unserer Homepage: www.ittf.com 2. Hersteller- und Markenname wie auch das ITTF-Logo sollten auf dem Gummi deutlich sichtbar sein. 3. Diese Namen sollten in der Liste aufgeführt sein. Im Zweifelsfall sind die Abbildungen der Liste auf der Web-Seite zu überprüfen. LEGENDE
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